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Gebäudesanierung nach der Energieeinsparverordnung (EnEV)

Ist aufgrund gealterter Gebäudesubstanz eine Maßnahme zur Wiederherstellung existenzieller Bauteile hinsichtlich der Denkmalpflege notwendig geworden oder wird eine energetische Maßnahme zur Verbesserung wärmeübertragender Bauteile angestrebt, können wir sachliche Hinweise zur energetischen Verbesserung geben und nach Bedarf individuelle Berechnungen für die Einhaltung energetischer Anforderungen erstellen.

Diesbezüglich werden Beratungsmaßnahmen im Hinblick des Energieverbrauchs sowie des Energiebedarfs durch uns durchgeführt und die Mittel der staatlichen Zuschüsse beantragt. 

Dabei berücksichtigen wir die der Energieeinsparverordnung zugrundeliegenden Kenndaten sowie die geplante Sanierungsmaßnahme hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit und beantragen aufgrund der Energieeinsparung die vom Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle zu Verfügung gestellten Fördermittel für die Beratung in Verbindung der in Aussicht gestellten Sanierungsmaßnahmen.

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