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Geltungsbereich der Energieeinsparverordnung (EnEV)

Das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (Bafa) strebt
zunächst eine effizientere Nutzung fossiler Brennstoffe an und damit
die energetische Verbesserung von Wohngebäuden.

Beratungen hinsichtlich einer energetischen Maßnahme zur Reduzierung
des Primärenergiebedarfs sowie des Heizwertes werden diesbezüglich
gefördert mit 175.- € je Wohnung und Immobilie.
 

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